Betreuungsservice

Keine Mehrkosten!

Die Abrechnung der Betreuungsleistungen erfolgt, bei Vorliegen eines Pflegegrades, über die Pflegekasse.

Alltagsbegleitung und Betreuung

Rufen Sie uns an und wir finden gemeinsam in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Lösung für ihren Hilfebedarf!

Begleit- und Besuchsdienst (Arztbesuche)

Wir begleiten und unterstützen Sie auf Wunsch zu wichtigen Terminen, die Sie allein nicht erreichen können.

Demenzbetreuung

Wir betreuen Ihren an Demenz erkrankten Angehörigen bei Ihnen vor Ort und schaffen so für Sie (als pflegender Angehöriger) eine kleine Auszeit, um wieder Kraft tanken oder eigenen Termine wahrnehmen zu können.

Spaziergänge oder kleine Ausflüge

Sie möchten einfach mal wieder an die frische Luft oder einen kleinen Bummel durch die Stadt machen, trauen es sich aber allein nicht mehr zu oder Ihnen fehlt einfach die Kraft für weitere Strecken, dann begleiten wir Sie. Gerne können sie dazu einen Rollator oder einen Rollstuhl nutzen.

Freizeitgestaltung (Kultur, Sport, Spiel, Musik)

Möchten Sie mal wieder in den Zoo oder ins Theater, würden Sie gerne mal ein Konzert besuchen oder ins Fußballstadion? Hier bieten wir Ihnen individuelle Lösungen an, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

hauswirtschaftliche Unterstützung

Benötigen Sie Hilfe bei Hauswirtschaft, dann würden wir Ihnen da gerne Hilfe anbieten. Auch wenn Sie nur kleine Hilfen leisten können, versuchen wir immer gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben zu erledigen.

Entlastung pflegender Angehöriger (Verhinderungspflege)

Wir können unsere Leistungen auch über die stundenweise Verhinderungspflege abrechnen.

Betreuung von pflegebedürftigen Kindern

Wir bieten zusätzlich auch die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern an. So können Sie als Eltern mal einen Abend zu zweit genießen oder etwas mit den Geschwisterkindern unternehmen.

Wichtige Fragen zur Nutzung der Betreuungs-/ Entlastungsleistungen

Wer hat Anspruch darauf?

Jeder der einen Pflegegrad hat, dem steht ab Genehmigung der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zur Verfügung. Dieser dient als Ergänzung zu den Leistungen der ambulanten und teilstationären Pflege. Die Leistung ist eine Antragsleistung.

Bekomme ich den Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Nein, diese Leistung steht nicht wie das Pflegegeld zur freien Verfügung und wird auch nicht dem Pflegebedürftigen ausgezahlt. Es ist eine Sachleistung und kann nur von entsprechenden zugelassenen Einrichtungen erbracht werden.

Wer bietet diese Leistungen an?
  • Tages- oder Nachtpflege

  • Kurzzeitpflege

  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste

  • Leistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Wie funktioniert die Finanzierung?

Nach erbrachter Leistung erhalten Sie eine Rechnung und diese können sie sich dann von der Pflegekasse zurückerstatten lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit eine Abtrittserklärung zu unterschreiben und der Dienstleister kann die erbrachten Leistungen dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen, ohne dass sie in Vorleistungen gehen müssen.